Kurz gesagt
Ein Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für typische Wohnungen – abhängig von Größe, Baujahr, Lage und Ausstattung. Er hilft Vermieter:innen und Mieter:innen dabei, eine faire und rechtssichere Miethöhe einzuordnen und ist die wichtigste Grundlage bei Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB.
Einfacher Mietspiegel
Von der Kommune erstellt, auf Basis verfügbarer Marktdaten. Dient als Orientierung für die ortsübliche Miete.
Qualifizierter Mietspiegel
Nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt & von Gemeinde + Interessenvertretern anerkannt. Hat höheres Gewicht vor Gericht.
Hinweis: Der Mietspiegel bildet die Miete für vergleichbare Bestandswohnungen ab – Sonderfälle (z. B. Neubau, umfassende Modernisierung, möbliert) können abweichen.